In-Sich-Geschäft (nach § 181 BGB) bei Persönlichen Budgets vermeiden

 

REMISSIO ist eine Plattform, die nicht-institutionelle Hilfen organisiert und vermittelt. Agierende hierbei sind in erster Linie professionelle Einzelpersonen, die sich als Dienstleister zur Verfügung stellen und weitere Einzelpersonen, die einen festgestellten Bedarf nach dem SGB haben. REMISSIO selbst fungiert als Kommunikations- und Vermittlungsplattform und tritt selbst nicht als juristische Person in Erscheinung.

 

Auf ein Persönliches Budget (siehe u.a. in § 29 SGB IX) besteht ein Rechtsanspruch auf der Grundlage des UN-Menschenrechtsabkommens für herausgeforderte Menschen. Dies bedeutet, die betroffenen Menschen machen ihren Rechtsanspruch geltend, indem sie auf institutionelle Hilfen durch soziale Organisationen verzichten und dafür eine angemessene Geldleistung beanspruchen („Geld anstatt institutionelle Hilfeleistung“).

Da die verantwortlichen staatlichen Stellen die Form der Hilfegewährung als Geldleistung nur sehr zögerlich bewilligen – und nicht selten dafür vor dem Sozialgericht prozessiert werden muss – bietet REMISSIO Überbrückungshilfen an, auch gerade auf dem Hintergrund, dass  Anträge durch tatsächlich stattfindende Selbstorganisation von Hilfen faktisch begründet werden können.

Das Netzwerk von REMISSIO umfasst Einzelpersonen mit folgenden Berufsqualifikationen:

 

 

Dass diese Einzelpersonen an Menschen mit Hilfebedarfen vermittelt werden können, und diese dann auch bedarfsgerecht und umgehend mit ihrer Arbeit beginnen können, hat REMISSIO private finanzielle Mittel als Rücklagen in 5-stelliger Größenordnung gesammelt, um die Hilfen vorab finanzieren zu können, bis es dann zur rückwirkenden Auszahlung bewilligter Hilfen durch zuständige Behörden kommen kann. Zu diesem Zweck werden von REMISSIO Einzelpersonen als Dienstleister vermittelt, die eigenverantwortlich Bargeldverwaltungskonten mit Kontokorrentfunktion für die Anspruchsberechtigten führen. Aus diesen Konten finanzieren die Betroffenen ihre Bedarfe, bis dann die Bewilligung der Persönlichen Budgets diese Konten wieder zum Ausgleich bringt.

 

Diese Kontokorrentfunktion als soziale Dienstleistung ist für die Durchsetzung von Persönlichen Budgets unabdingbar, weil die Betroffenen die Hilfen nicht selbst finanzieren können. Es besteht im Einzelfall auch die Möglichkeit, dass wir - im Grunde vermögende -Menschen in Zahlungsschwierigkeiten ein solches Konto zur Verfügung stellen können.

 

Insbesondere Berufsbetreuer/innen nach § 1896 BGB im Netzwerk von REMISSIO kommen für die Führung dieser Konten für ihre Betreuten jedoch nicht in Frage, weil dies § 181 BGB (Verbot eines In-Sich-Geschäfts) nicht zulässt. Insofern beauftragen Berufsbetreuer zu diesem Zweck dritte Einzelpersonen aus dem REMISSIO-Netzwerk, die diese soziale Dienstleistung zins- und gebührenfrei erbringen. REMISSIO stellt zu diesem Zweck Beratungsräume und die Nutzung eines Tresors zur Verfügung. Den Hinweisen der Betreuungsgerichte, wonach das Vermögen der Betreuten getrennt zum Vermögen des Betreuers zu verwalten ist, kommen wir vollumfassend nach.

REMISSIO als Plattform für professionelle Einzelpersonen beachtet die Bestimmungen laut § 181 BGB (Verbot eines In-Sich-Geschäfts) vollumfassend und vermittelt entsprechende Vereinbarungen zwischen den Betroffenen, die selbstverantwortlich agieren.